Wird eine Website gefördert?

Die kurze Antwort: meistens nicht.

Die lange steht hier — mit den Stellen zum Nachlesen, damit du es nicht glauben musst. Und mit dem einen Fehler, an dem die meisten Anträge scheitern.

Stand: September 2026

Überblick, keine Förderberatung.

Vorweg

Eine normale Website ist kein Förderfall

Das wichtigste Programm hier in Bayern ist der Digitalbonus.Bayern.

In seiner Förderrichtlinie steht ausdrücklich, was nicht gefördert wird. Und dort steht genau das, was die meisten meinen, wenn sie „neue Website“ sagen.

Ich schreibe das so deutlich hin, weil im Netz viel Gegenteiliges steht — und weil es unangenehm ist, das erst nach der Absage zu erfahren.

Die Liste beim Ministerium nachlesen

Nicht förderfähig
  • Standard-Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe
  • Standard-Webshops mit üblichen Shop-Vorlagen
  • Standard-Online-Marketing, etwa Suchmaschinenoptimierung oder Content-Marketing
  • grafische und redaktionelle Leistungen — Text, Bild, Video, Grafik, Logo

Quelle: Förderrichtlinie Digitalbonus.Bayern, Abschnitt „Welche Kosten sind nicht förderfähig?“

Die Ausnahme

Wenn die Website in deine Abläufe eingreift

Das Stichwort in der Richtlinie ist „tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe“. Es geht also nicht um die Seite als Visitenkarte, sondern um Software, die deine Arbeit verändert.

  • 01

    Buchung und Termine

    Ein System, das in deine Planung greift, Kapazitäten kennt und Termine wirklich verwaltet — nicht ein Kontaktformular mit Wunschdatum.

  • 02

    Kundenportale

    Bereiche, in denen Kunden Vorgänge einsehen, Unterlagen austauschen oder Aufträge verfolgen. Also Prozesse, keine Inhalte.

  • 03

    Anbindung an vorhandene Systeme

    Eine Verbindung zu Warenwirtschaft, Lager oder Kundenverwaltung, sodass Daten nicht doppelt gepflegt werden müssen.

Ob das im Einzelfall reicht, entscheidet nicht dein Dienstleister, sondern die zuständige Bezirksregierung. Wenn du in diese Richtung denkst, frag dort vorher nach.

Ansprechpartner der Bezirksregierungen
Die Eckdaten

Was das Programm bietet

Wer
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern, weniger als 50 Mitarbeitende, höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme
Wer nicht
Freie Berufe, Arztpraxen, Kliniken und ähnliche Einrichtungen sowie einige weitere Gruppen
Zuschuss
Digitalbonus Standard bis 7.500 €, Digitalbonus Plus bis 30.000 €
Fördersatz
bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Untergrenze
Maßnahmen unter 4.000 € förderfähiger Ausgaben fallen raus
Laufzeit
bis 31.12.2027
Antrag
online über die zuständige Bezirksregierung, mit ELSTER-Unternehmenskonto

Zur Antragstellung

Zwei Dinge, die oft schiefgehen

Der Antrag muss vor der Beauftragung raus.

Sobald du mündlich oder schriftlich beauftragt hast, gilt die Maßnahme als begonnen und ist raus. Erst nach der Eingangsbestätigung darfst du auf eigenes Risiko loslegen.

Und er muss von dir kommen.

Das ELSTER-Konto eines Dienstleisters oder Fördermittelberaters ist ausdrücklich nicht zulässig. Ich kann dir zuarbeiten, aber nicht beantragen.

Veraltete Tipps

Zwei Programme, die es nicht mehr gibt

Wenn dir jemand „go-digital“ oder „Digital Jetzt“ empfiehlt, ist die Information alt. Einen direkten Nachfolger auf Bundesebene gibt es nicht.

Ausgelaufen
  • go-digital — endete zum 31.12.2024, seit dem 1. Januar 2025 nimmt niemand mehr Anträge an
  • Digital Jetzt — lief schon Ende 2023 aus
Wo es sonst etwas gibt
  • BAFA-Beratungsförderung

    Fördert Beratung durch gelistete Beraterinnen und Berater, keine Websites. Ich bin dort nicht gelistet, sage es aber der Vollständigkeit halber.

    Zur Seite des BAFA
  • KfW-Kredite zur Digitalisierung

    Kein Zuschuss, sondern ein zinsvergünstigtes Darlehen. Lohnt erst bei größeren Vorhaben.

    Zur Seite der KfW
  • Mittelstand-Digital Zentren

    Kostenlose, anbieterneutrale Information statt Geld. Vom Bund gefördert.

    Zentren ansehen
  • IHK und Handwerkskammer

    Kennen regionale Töpfe, die in keiner Übersicht stehen. Nachfragen kostet nichts.

Was ich mache

Ich liefere die Unterlagen, nicht den Antrag

Ich bin keine Förderberaterin.

Was ich beisteuern kann, ist das, was du für einen Antrag brauchst: ein nachvollziehbares Angebot mit aufgeschlüsselten Leistungen und eine Beschreibung des Vorhabens.

Eine Bitte: Sag mir früh, wenn du eine Förderung prüfen willst. Dann richten wir den Ablauf danach aus — und du beauftragst nicht versehentlich zu früh.

Offizielle Stellen
  • Digitalbonus.Bayern

    Programm, Förderrichtlinie und Antrag. Die verbindliche Quelle für alles auf dieser Seite.

    Jetzt informieren
  • Ansprechpartner der Bezirksregierungen

    Die Stelle, die im Einzelfall entscheidet — und die vorab Auskunft gibt.

    Zur Kontaktseite
  • Förderdatenbank des Bundes

    Alle Programme von Bund, Ländern und EU an einer Stelle, mit Suche.

    Zur Datenbank

Dieser Überblick ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Programme, Beträge und Bedingungen ändern sich. Verbindlich sind allein die Auskünfte der jeweiligen Förderstelle.

Kontakt

Lieber einmal zu viel gefragt

Wenn du unsicher bist, ob dein Vorhaben in die Nähe einer Förderung kommt: schreib mir. Ich sage dir ehrlich, was ich einschätzen kann — und wo du besser direkt bei der Bezirksregierung nachfragst.