Webdesign für Notare
Das ist die ungewöhnliche Aufgabe einer Notariatsseite: § 29 BNotO lässt die sachliche Unterrichtung über das Tätigkeitsspektrum zu und nichts darüber hinaus. Werben ist ausgeschlossen, gefunden werden muss das Notariat trotzdem.
Bleiben drei Aufgaben, die eine Seite tatsächlich übernehmen kann: Abläufe erklären, damit weniger nachgefragt wird. Termine annehmen, auf dem einen Weg, der zulässig ist. Und Bewerbungen bringen — der Teil, der wirtschaftlich inzwischen am meisten wiegt. Genau dafür baue ich sie.
Persönliche Betreuung · WordPress · Transparenter Festpreis · Volle Kontrolle über die eigene Website
ScrollNeue Ausbildungsverträge zu Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten gab es 1998 rund 4.200, im Jahr 2022 noch 837. Die reine Notarfachangestellten-Ausbildung ist im selben Zeitraum gewachsen, gleicht den Rückgang aber bei weitem nicht aus.
Wer heute eine Stelle besetzen will, konkurriert mit allen Notariaten und Kanzleien der Region um eine Gruppe, die über zwei Jahrzehnte kleiner geworden ist.
Das stimmt — und seit dem 15. Mai 2025 ist die eigene Website der einzige digitale Ort, an dem eine Terminanfrage überhaupt noch zulässig entgegengenommen werden darf. Das Rundschreiben 2/2025 der Bundesnotarkammer schließt Vermittlungsplattformen aus und lässt das eingebundene eigene Formular ausdrücklich zu.
Für Notariate, die bisher über eine Plattform erreichbar waren, führt der Weg zurück auf die eigene Seite. Für alle anderen heißt es, dass die eigene Seite der einzige digitale Kanal ist — und deshalb tragen muss.
Wie ein Grundstückskauf abläuft, was zwischen Entwurf und Beurkundung passiert, wie lange die Eintragung dauert, was zum Termin mitzubringen ist. Diese Fragen kommen immer wieder, und sie binden die Zeit derselben Personen, die ohnehin knapp sind.
Jede Frage, die auf der Seite beantwortet ist, kommt nicht mehr am Telefon an.
Eine Stellenseite, die die Vergütung nennt, den Ablauf der Ausbildung erklärt und zeigt, wie ein Arbeitstag im Notariat aussieht. Bewerbungen ohne Anschreiben und vom Handy aus.
Wie ein Grundstückskauf abläuft, was zwischen Entwurf und Beurkundung passiert, wie lange die Eintragung dauert.
Eine Liste je Vorgang, was zum Termin mitzubringen ist. Das verkürzt Termine und verhindert, dass sie wegen einer fehlenden Urkunde ein zweites Mal stattfinden müssen.
Ein Formular, eingebunden in die Seite, freiwillig in der Nutzung, mit der Entscheidung über Freigabe und Annahme im Notariat. Genau so, wie das Rundschreiben es zulässt.
Wer zum Notar geht, tut das an einem Tag, an dem etwas Großes ansteht — ein Hauskauf, ein Erbe, eine Vorsorgevollmacht. Unter Anspannung liest niemand gern lange Texte, und Auffälligkeit erzeugt in diesem Zusammenhang Misstrauen statt Aufmerksamkeit. Ruhe ist deshalb nicht der Verzicht auf Wirkung, sondern die Wirkung selbst.
Bei der Stellenseite ist es umgekehrt, aber nach derselben Logik: Die Entscheidung, sich zu bewerben, fällt abends auf dem Sofa, auf dem Handy. Sie scheitert selten am Interesse und fast immer am Aufwand. Wer für eine Bewerbung erst an den Computer muss, bewirbt sich oft gar nicht.
Beides sind keine Gestaltungsfragen, sondern Fragen danach, wer da liest.
Nach dem Rundschreiben 26/2003 keine Gattungsdomains — notariat.de oder notar.com scheiden aus. Auch Kombinationen aus Beruf und Ort sind unzulässig, wenn der Ort im Amtsbereich anderer Notare liegt. Das gehört geklärt, bevor eine Domain registriert wird, nicht danach.
Nach § 29 Abs. 3 BNotO steht der Amtssitz unmittelbar nach der Amtsbezeichnung und in gleicher Aufmachung. Das betrifft Seitenkopf, Fußzeile und Impressum gleichermaßen.
Von den 6.205 Notaren zum 1. Januar 2026 sind 4.499 Anwaltsnotare. Für den anwaltlichen Teil gilt seit dem 1. Dezember 2025 die neu gefasste BORA, für das Amt unverändert § 29 BNotO. Beides muss sichtbar getrennt bleiben.
§ 18 BNotO geht über die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung hinaus. Das betrifft, wo die Seite liegt, was ein Formular abfragt und welche Auswertung mitläuft. Ein Freitextfeld für den Sachverhalt gehört nicht in ein Notariatsformular.
Neben § 5 DDG gehören Amtsbezeichnung, Staat der Verleihung, zuständige Notarkammer und die berufsrechtlichen Vorschriften auf die Seite. Bei Anwaltsnotaren nach § 2 DL-InfoV die Berufshaftpflicht — mit Name, Anschrift und räumlichem Geltungsbereich. Gerade der fehlt häufig; das OLG Hamm hat das 2013 als Wettbewerbsverstoß gewertet.
Was auf dieser Seite zu den Vorschriften steht, gibt den Stand der Gesetze und Rundschreiben wieder und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Ich bin Webdesignerin und Wirtschaftspsychologin, nicht Juristin. Was im Einzelfall gilt, entscheidet die zuständige Notarkammer.
Ich bin Rita Sieber, Webdesignerin und Wirtschaftspsychologin, seit über fünf Jahren selbstständig in Ingolstadt. Studiert habe ich Marktpsychologie — die Frage also, warum Menschen sich für das eine entscheiden und gegen das andere.
Für ein Notariat heißt das: Bevor ich über Gestaltung nachdenke, interessiert mich, in welcher Lage jemand die Seite liest. Wer einen Beurkundungstermin sucht, hat meistens gerade ein Haus gekauft, geerbt oder etwas zu regeln, das keinen Aufschub duldet. Und wer sich als Notarfachangestellte bewirbt, tut das abends auf dem Handy, nicht am Schreibtisch mit Anschreiben.
Beides sind keine Gestaltungsfragen, sondern Fragen danach, wer da liest. Deshalb fange ich damit an.
Alexander Walch trat sein Amt in Neumarkt an, und es gab noch nichts — keine Seite, keine Domain, keine Texte. Ein Notariat, das gerade eröffnet, muss auffindbar sein, bevor es bekannt ist.
Eine Seite, die erklärt statt zu werben: welche Vorgänge beurkundet werden, welche Fragen dazu immer wieder kommen und wie eine Abwicklung typischerweise abläuft. Dazu die Domainfrage nach dem Rundschreiben 26/2003, bevor irgendetwas registriert wurde.
Statt einer Leistungsübersicht bekam jeder Bereich eine eigene Seite — Immobilien, Ehe und Familie, Erben, Unternehmen, Vorsorge, Beglaubigungen, dazu die Notargebühren. Unter jedem Bereich stehen die Fragen, die dort tatsächlich gestellt werden, und in den Immobilienvorgängen liegen Vorlagen zum Herunterladen.
Vorgangsseiten, Unterlagenlisten und das eingebundene Terminformular. Die Seite ist seit dem Livegang in laufender Betreuung — sie ist online und lässt sich ansehen, ohne vorher zu fragen.
Projekt ansehen„Rita hat meine Webseite erstellt und wartet diese laufend. Die Betreuung ist super und die Kommunikation unkompliziert. Auf sämtliche Fragen erhält man schnell eine kompetente Antwort. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben. :)“
Vier Schritte, von der ersten Frage bis zum Livegang. Der Aufwand im Notariat liegt fast vollständig im ersten.
Grundlage ist ein Fragebogen, den ich für das jeweilige Notariat schreibe — keine Vorlage, die alle bekommen. Beantwortet wird er in Stichpunkten. Der Aufwand im Notariat liegt bei ein bis zwei Stunden, ohne Formulierungsarbeit.
1–2 Stunden im NotariatStruktur, Texte und Gestaltung kommen von mir. Geprüft und freigegeben wird im Notariat, vor dem Livegang, Abschnitt für Abschnitt.
Freigabe abschnittsweiseWordPress auf deutschem Hosting, mit Pflichtangaben, Formular und Datenschutztext. Die Seite gehört dem Notariat, nicht mir: kein Abonnement, keine Bindung, kein Mietmodell. Wer den Dienstleister wechselt, nimmt die Seite mit.
Deutsches HostingAuf Wunsch übernehme ich Aktualisierungen, Sicherungen und die laufende Technik. Ohne Betreuungsvertrag bleibt die Seite trotzdem vollständig bedienbar.
Freiwillig, jederzeit kündbarEine Notariatsseite beginnt bei 1.200 €. Eine vollständige Seite mit Ablaufbeschreibungen, Unterlagenlisten, Formular und Stellenseite beginnt bei 3.000 €. Sobald der Umfang feststeht, steht auch der Preis: fest, ohne Nachträge. Von der Freigabe des Fragebogens bis zum Livegang vergehen üblicherweise vier bis acht Wochen.
Was die laufende Betreuung kostet, hängt von Größe und Umfang der Seite ab. Eine Zahl, die für jedes Notariat gilt, gibt es nicht — sie steht im Angebot, zusammen mit allem anderen.
Die Antworten rechnen sofort mit. So ist sichtbar, was welche Entscheidung kostet — ohne dass eine Adresse eingetippt werden muss.
Ein paar Sätze zum Ist-Zustand genügen — ob das Amt gerade erst angetreten wurde, ob eine Seite besteht, die nicht mehr passt, oder ob ein Plattformzugang ersetzt werden muss. Ich melde mich mit einer Einschätzung zurück, was sinnvoll ist und was es kostet. Daraus entsteht keine Verpflichtung.
Ich sehe sie durch — auf Pflichtangaben, Domainfrage, Formular und die Punkte, die das Rundschreiben 2/2025 berührt — und schreibe auf, was zu tun ist. Bei einer anschließenden Beauftragung wird der Betrag verrechnet.
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Name, E-Mail und kurz, was ansteht — mehr brauche ich nicht. Ich melde mich werktags innerhalb eines Tages.
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