Websites für Notare, die auffindbar sind, ohne zu werben.

Webdesign für Notare

Das ist die ungewöhnliche Aufgabe einer Notariatsseite: § 29 BNotO lässt die sachliche Unterrichtung über das Tätigkeitsspektrum zu und nichts darüber hinaus. Werben ist ausgeschlossen, gefunden werden muss das Notariat trotzdem.

Bleiben drei Aufgaben, die eine Seite tatsächlich übernehmen kann: Abläufe erklären, damit weniger nachgefragt wird. Termine annehmen, auf dem einen Weg, der zulässig ist. Und Bewerbungen bringen — der Teil, der wirtschaftlich inzwischen am meisten wiegt. Genau dafür baue ich sie.

Persönliche Betreuung · WordPress · Transparenter Festpreis · Volle Kontrolle über die eigene Website

Was ansteht

Drei Sätze, die man in Notariaten hört

  • „Wir schreiben aus und es meldet sich niemand.“

    Neue Ausbildungsverträge zu Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten gab es 1998 rund 4.200, im Jahr 2022 noch 837. Die reine Notarfachangestellten-Ausbildung ist im selben Zeitraum gewachsen, gleicht den Rückgang aber bei weitem nicht aus.

    Wer heute eine Stelle besetzen will, konkurriert mit allen Notariaten und Kanzleien der Region um eine Gruppe, die über zwei Jahrzehnte kleiner geworden ist.

  • „Werben dürfen wir ja nicht.“

    Das stimmt — und seit dem 15. Mai 2025 ist die eigene Website der einzige digitale Ort, an dem eine Terminanfrage überhaupt noch zulässig entgegengenommen werden darf. Das Rundschreiben 2/2025 der Bundesnotarkammer schließt Vermittlungsplattformen aus und lässt das eingebundene eigene Formular ausdrücklich zu.

    Für Notariate, die bisher über eine Plattform erreichbar waren, führt der Weg zurück auf die eigene Seite. Für alle anderen heißt es, dass die eigene Seite der einzige digitale Kanal ist — und deshalb tragen muss.

  • „Es ruft jeden Tag jemand an und fragt dasselbe.“

    Wie ein Grundstückskauf abläuft, was zwischen Entwurf und Beurkundung passiert, wie lange die Eintragung dauert, was zum Termin mitzubringen ist. Diese Fragen kommen immer wieder, und sie binden die Zeit derselben Personen, die ohnehin knapp sind.

    Jede Frage, die auf der Seite beantwortet ist, kommt nicht mehr am Telefon an.

Wie ich das löse

Vier Aufgaben, die eine Seite übernehmen kann

  • Bewerbungen bringen

    Eine Stellenseite, die die Vergütung nennt, den Ablauf der Ausbildung erklärt und zeigt, wie ein Arbeitstag im Notariat aussieht. Bewerbungen ohne Anschreiben und vom Handy aus.

  • Abläufe erklären

    Wie ein Grundstückskauf abläuft, was zwischen Entwurf und Beurkundung passiert, wie lange die Eintragung dauert.

  • Unterlagen vorbereiten

    Eine Liste je Vorgang, was zum Termin mitzubringen ist. Das verkürzt Termine und verhindert, dass sie wegen einer fehlenden Urkunde ein zweites Mal stattfinden müssen.

  • Termine annehmen

    Ein Formular, eingebunden in die Seite, freiwillig in der Nutzung, mit der Entscheidung über Freigabe und Annahme im Notariat. Genau so, wie das Rundschreiben es zulässt.

Warum Zurückhaltung hier wirkt und nicht bremst

Wer zum Notar geht, tut das an einem Tag, an dem etwas Großes ansteht — ein Hauskauf, ein Erbe, eine Vorsorgevollmacht. Unter Anspannung liest niemand gern lange Texte, und Auffälligkeit erzeugt in diesem Zusammenhang Misstrauen statt Aufmerksamkeit. Ruhe ist deshalb nicht der Verzicht auf Wirkung, sondern die Wirkung selbst.

Bei der Stellenseite ist es umgekehrt, aber nach derselben Logik: Die Entscheidung, sich zu bewerben, fällt abends auf dem Sofa, auf dem Handy. Sie scheitert selten am Interesse und fast immer am Aufwand. Wer für eine Bewerbung erst an den Computer muss, bewirbt sich oft gar nicht.

Beides sind keine Gestaltungsfragen, sondern Fragen danach, wer da liest.

  • Wer beurkunden lassen will liest mittags, am Rechner, unter Anspannung — und sucht Klarheit, keine Wirkung.
  • Wer sich bewerben will entscheidet abends, auf dem Sofa, am Handy — und gibt auf, sobald es umständlich wird.

Fünf Stellen, an denen es konkret wird

  • Die Domain

    Nach dem Rundschreiben 26/2003 keine Gattungsdomains — notariat.de oder notar.com scheiden aus. Auch Kombinationen aus Beruf und Ort sind unzulässig, wenn der Ort im Amtsbereich anderer Notare liegt. Das gehört geklärt, bevor eine Domain registriert wird, nicht danach.

  • Der Amtssitz

    Nach § 29 Abs. 3 BNotO steht der Amtssitz unmittelbar nach der Amtsbezeichnung und in gleicher Aufmachung. Das betrifft Seitenkopf, Fußzeile und Impressum gleichermaßen.

  • Anwaltsnotariat: zwei Regelwerke auf einer Seite

    Von den 6.205 Notaren zum 1. Januar 2026 sind 4.499 Anwaltsnotare. Für den anwaltlichen Teil gilt seit dem 1. Dezember 2025 die neu gefasste BORA, für das Amt unverändert § 29 BNotO. Beides muss sichtbar getrennt bleiben.

  • Verschwiegenheit vor Datenschutz

    § 18 BNotO geht über die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung hinaus. Das betrifft, wo die Seite liegt, was ein Formular abfragt und welche Auswertung mitläuft. Ein Freitextfeld für den Sachverhalt gehört nicht in ein Notariatsformular.

  • Pflichtangaben

    Neben § 5 DDG gehören Amtsbezeichnung, Staat der Verleihung, zuständige Notarkammer und die berufsrechtlichen Vorschriften auf die Seite. Bei Anwaltsnotaren nach § 2 DL-InfoV die Berufshaftpflicht — mit Name, Anschrift und räumlichem Geltungsbereich. Gerade der fehlt häufig; das OLG Hamm hat das 2013 als Wettbewerbsverstoß gewertet.

Was auf dieser Seite zu den Vorschriften steht, gibt den Stand der Gesetze und Rundschreiben wieder und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Ich bin Webdesignerin und Wirtschaftspsychologin, nicht Juristin. Was im Einzelfall gilt, entscheidet die zuständige Notarkammer.

Rita Sieber an ihrem Schreibtisch in Ingolstadt
Rita Sieber Webdesignerin und Wirtschaftspsychologin insite Webdesign, Ingolstadt
Wer das macht

Ich fange mit Fragen an, nicht mit Farben

Ich bin Rita Sieber, Webdesignerin und Wirtschaftspsychologin, seit über fünf Jahren selbstständig in Ingolstadt. Studiert habe ich Marktpsychologie — die Frage also, warum Menschen sich für das eine entscheiden und gegen das andere.

Für ein Notariat heißt das: Bevor ich über Gestaltung nachdenke, interessiert mich, in welcher Lage jemand die Seite liest. Wer einen Beurkundungstermin sucht, hat meistens gerade ein Haus gekauft, geerbt oder etwas zu regeln, das keinen Aufschub duldet. Und wer sich als Notarfachangestellte bewirbt, tut das abends auf dem Handy, nicht am Schreibtisch mit Anschreiben.

Beides sind keine Gestaltungsfragen, sondern Fragen danach, wer da liest. Deshalb fange ich damit an.

Mehr über mich

Fallstudie

Notariat Alexander Walch, Neumarkt i. d. OPf.

  • Ausgangslage

    Alexander Walch trat sein Amt in Neumarkt an, und es gab noch nichts — keine Seite, keine Domain, keine Texte. Ein Notariat, das gerade eröffnet, muss auffindbar sein, bevor es bekannt ist.

  • Aufgabe

    Eine Seite, die erklärt statt zu werben: welche Vorgänge beurkundet werden, welche Fragen dazu immer wieder kommen und wie eine Abwicklung typischerweise abläuft. Dazu die Domainfrage nach dem Rundschreiben 26/2003, bevor irgendetwas registriert wurde.

  • Vorgehen

    Statt einer Leistungsübersicht bekam jeder Bereich eine eigene Seite — Immobilien, Ehe und Familie, Erben, Unternehmen, Vorsorge, Beglaubigungen, dazu die Notargebühren. Unter jedem Bereich stehen die Fragen, die dort tatsächlich gestellt werden, und in den Immobilienvorgängen liegen Vorlagen zum Herunterladen.

Die Website des Notariats Alexander Walch auf Bildschirm und Handy
Das Ergebnis

notar-walch.de

Vorgangsseiten, Unterlagenlisten und das eingebundene Terminformular. Die Seite ist seit dem Livegang in laufender Betreuung — sie ist online und lässt sich ansehen, ohne vorher zu fragen.

Projekt ansehen
„Rita hat meine Webseite erstellt und wartet diese laufend. Die Betreuung ist super und die Kommunikation unkompliziert. Auf sämtliche Fragen erhält man schnell eine kompetente Antwort. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben. :)“
Alexander Walch, Notar in Neumarkt i. d. OPf. · Google-Bewertung
Ablauf und Preis

Wie eine Notariatsseite entsteht

Vier Schritte, von der ersten Frage bis zum Livegang. Der Aufwand im Notariat liegt fast vollständig im ersten.

  1. Fragebogen

    Grundlage ist ein Fragebogen, den ich für das jeweilige Notariat schreibe — keine Vorlage, die alle bekommen. Beantwortet wird er in Stichpunkten. Der Aufwand im Notariat liegt bei ein bis zwei Stunden, ohne Formulierungsarbeit.

    1–2 Stunden im Notariat
  2. Struktur und Texte

    Struktur, Texte und Gestaltung kommen von mir. Geprüft und freigegeben wird im Notariat, vor dem Livegang, Abschnitt für Abschnitt.

    Freigabe abschnittsweise
  3. Technik

    WordPress auf deutschem Hosting, mit Pflichtangaben, Formular und Datenschutztext. Die Seite gehört dem Notariat, nicht mir: kein Abonnement, keine Bindung, kein Mietmodell. Wer den Dienstleister wechselt, nimmt die Seite mit.

    Deutsches Hosting
  4. Betreuung

    Auf Wunsch übernehme ich Aktualisierungen, Sicherungen und die laufende Technik. Ohne Betreuungsvertrag bleibt die Seite trotzdem vollständig bedienbar.

    Freiwillig, jederzeit kündbar

Preisrahmen

Eine Notariatsseite beginnt bei 1.200 €. Eine vollständige Seite mit Ablaufbeschreibungen, Unterlagenlisten, Formular und Stellenseite beginnt bei 3.000 €. Sobald der Umfang feststeht, steht auch der Preis: fest, ohne Nachträge. Von der Freigabe des Fragebogens bis zum Livegang vergehen üblicherweise vier bis acht Wochen.

Was die laufende Betreuung kostet, hängt von Größe und Umfang der Seite ab. Eine Zahl, die für jedes Notariat gilt, gibt es nicht — sie steht im Angebot, zusammen mit allem anderen.

Grobe Einordnung

Drei Fragen, eine Spanne

Die Antworten rechnen sofort mit. So ist sichtbar, was welche Entscheidung kostet — ohne dass eine Adresse eingetippt werden muss.

01 Wie viele Seiten?

Startseite, Vorgangsseiten, Team, Kontakt, Stellenseite. Eine Stellenseite zählt als eigene Seite.

02 Sonderfunktionen?

Kontaktformular, Karte, Öffnungszeiten und Social-Media-Verlinkung sind Standard und immer dabei.

Nichts davon nötig? Dann diese Frage einfach überspringen.

03 Material vorhanden?

Gemeint sind Logo und brauchbare Fotos. Texte sind nicht gemeint — die schreibe ich ohnehin.

Häufige Fragen

Was Notariate vorher wissen wollen

Darf ein Notariat überhaupt eine eigene Website haben?
Ja. § 29 BNotO untersagt Werbung, die dem öffentlichen Amt widerspricht, lässt die sachliche Unterrichtung über das Tätigkeitsspektrum aber ausdrücklich zu. Eine Website, die Abläufe erklärt und Unterlagen auflistet, ist genau das.
Ist eine Online-Terminbuchung zulässig?
Ein Kontakt- und Terminformular auf der eigenen Seite ist nach dem Rundschreiben 2/2025 zulässig, wenn es optisch und funktionell eingebunden ist, freiwillig bleibt und das Notariat über Freigabe und Annahme entscheidet. Nicht zulässig sind externe Plattformen, deren Hauptfunktion die Terminvergabe ist.
Was ist mit einem bestehenden Plattformzugang?
Wer über eine Vermittlungsplattform erreichbar war, muss diesen Weg nach dem Rundschreiben beenden. Die Funktion lässt sich auf der eigenen Seite ersetzen; technisch ist das ein Formular, organisatorisch eine Frage, wer die Anfragen annimmt.
Darf eine Stellenanzeige auf die Notariatsseite?
Ja. Eine Stellenseite richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, nicht an die rechtsuchende Bevölkerung, und ist damit keine Werbung im Sinne des § 29 BNotO. Sie beschreibt die Arbeit, statt das Notariat gegenüber anderen herauszustellen.
Welche Domain darf ein Notariat verwenden?
Nach dem Rundschreiben 26/2003 keine Gattungsbegriffe und keine Kombination aus Beruf und Ort, wenn der Ort im Amtsbereich anderer Notare liegt. Der Domainname muss individualisieren, etwa über den Namen. Das gehört vor die Registrierung.
Was gilt bei einem Anwaltsnotariat?
Beide Rollen stehen auf einer Seite, unterliegen aber verschiedenen Regeln: der anwaltliche Teil der seit dem 1. Dezember 2025 neu gefassten BORA, das Amt dem unveränderten § 29 BNotO. Die Trennung muss für Lesende erkennbar sein — in der Navigation, in der Gliederung und in der Sprache.
Was kostet eine Notariatsseite?
Sie beginnt bei 1.200 €, eine vollständige Seite bei 3.000 €. Der genaue Preis hängt vom Umfang ab und steht fest, sobald dieser geklärt ist — ohne Nachträge. Von der Freigabe des Fragebogens bis zum Livegang vergehen üblicherweise vier bis acht Wochen.
Gehört die Seite dem Notariat?
Ja. Gebaut wird mit WordPress auf deutschem Hosting, ohne Abonnement und ohne Bindung. Bei einem Wechsel des Dienstleisters bleibt die Seite bestehen.
Zwei Wege

Erstgespräch oder Website-Check

  • Ein erster Austausch

    Ein paar Sätze zum Ist-Zustand genügen — ob das Amt gerade erst angetreten wurde, ob eine Seite besteht, die nicht mehr passt, oder ob ein Plattformzugang ersetzt werden muss. Ich melde mich mit einer Einschätzung zurück, was sinnvoll ist und was es kostet. Daraus entsteht keine Verpflichtung.

  • Website-Check, 179 €

    Für Notariate mit bestehender Seite

    Ich sehe sie durch — auf Pflichtangaben, Domainfrage, Formular und die Punkte, die das Rundschreiben 2/2025 berührt — und schreibe auf, was zu tun ist. Bei einer anschließenden Beauftragung wird der Betrag verrechnet.

Direkt anfragen

Ein paar Sätze reichen.

Name, E-Mail und kurz, was ansteht — mehr brauche ich nicht. Ich melde mich werktags innerhalb eines Tages.

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